Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung bei Weinetiketten: Ein Leitfaden für Winzer

Was ändert sich durch die EU-Verordnung?

Mit der neuen Verordnung (EU) 2021/2117 müssen Winzer Zutaten und Nährwerte auf ihren Weinetiketten ausweisen. Diese Regelungen gelten für alle Weinerzeugnisse, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden. Winzer haben nun die Wahl, diese Angaben auf dem Etikett oder elektronisch per QR-Code bereitzustellen.

Die EU-Verordnung zur Zutaten- und Nährwertkennzeichnung zielt darauf ab, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen. Weinerzeuger stehen jedoch vor neuen Herausforderungen, insbesondere bei der Kennzeichnung und der Nutzung digitaler Lösungen wie QR-Codes.

 

Weine wie Schaumweine, Likörweine und aromatisierte weinhaltige Getränke fallen unter die Verordnung und erfordern ab sofort Zutatenlisten und Nährwerttabellen. Die Ausnahme bilden national geregelte Produkte wie Obstwein. Wichtig ist, dass nur jene Bestandteile deklariert werden, die im Endprodukt verbleiben – Hilfsstoffe müssen nicht aufgelistet werden.

Das Zutatenverzeichnis muss auf Deutsch leicht verständlich sein und allergene Stoffe wie Sulfite hervorheben. Die Nährwerttabelle umfasst den Brennwert, Kohlenhydrate und Zucker und bezieht sich auf 100 ml. Ein QR-Code auf dem Etikett erlaubt die elektronische Bereitstellung dieser Informationen. Allerdings dürfen dabei keine Daten für Marketingzwecke gesammelt werden.

Hier mehr Informationen zur Nährwertkennzeichnung und Zutatenliste für Wein lesen.

FAQs

  1. Für welche Weinerzeugnisse gilt die Kennzeichnungspflicht?

    • Für Wein, Likörwein, Schaumwein und aromatisierte weinhaltige Getränke, jedoch nicht für Obstwein.
  2. Müssen alle Zutaten angegeben werden?

    • Nur Bestandteile, die im Endprodukt verbleiben, müssen deklariert werden. Verarbeitungshilfsstoffe sind ausgenommen.
  3. Welche allergenen Stoffe müssen besonders gekennzeichnet sein?

    • Sulfite, Milch und Ei müssen hervorgehoben werden.
  4. Was ist die Mindestschriftgröße für die Kennzeichnung?

    • Die Schriftgröße muss mindestens 1,2 mm betragen.
  5. Was ist bei Bio-Weinen besonders zu beachten?

    • Zutaten aus ökologischer Produktion müssen als solche gekennzeichnet sein.
  6. Kann die Nährwertkennzeichnung digital bereitgestellt werden?

    • Ja, über einen QR-Code. Dabei sind jedoch strenge Datenschutzvorgaben zu beachten.
  7. Welche Nährwerte sind verpflichtend?

    • Der Brennwert, Kohlenhydrate, Zucker, sowie geringe Mengen an Fett, Eiweiß und Salz.
  8. Sind nationale Weine wie Obstwein betroffen?

    • Nein, nationale Produkte wie Obstwein fallen nicht unter die EU-Verordnung.
  9. Welche Toleranzen gibt es bei der Nährwertangabe?

    • Für Zucker und Kohlenhydrate sind bis zu 20 g/l Toleranz erlaubt.
  10. Wie unterscheidet sich die Angabe der Zutaten bei aromatisierten Weinen?

    • Die Grundzutaten des Weins werden in Klammern genannt; hinzugefügte Aromen und Zusatzstoffe außerhalb der Klammern.

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