barrierefreiheit website österreich
Barrierefreiheit Website Österreich – muss ich das haben?

Barrierefreiheit auf der Website (Österreich) – muss ich das haben?

Ab 2025 gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Betriebe – auch Weingüter mit Online-Shops – zu barrierefreien Websites. In diesem Artikel erfährst du, was das Gesetz bedeutet, wen es betrifft, welche Ausnahmen gelten und wie du deine Website rechtssicher und nutzerfreundlich gestaltest.

Neues Gesetz, neue Verantwortung

Ab Juli 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für Personen mit Einschränkungen.

Das betrifft Websites, Online-Shops, mobile Apps, digitale Tickets, Buchungssysteme und Kommunikationsplattformen. Auch Weingüter und kleine Betriebe mit Online-Verkauf oder digitaler Terminbuchung sind betroffen.

Das Ziel: Niemand soll vom digitalen Alltag ausgeschlossen werden.

Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites?

Barrierefreiheit heißt, dass eine Website von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dafür gelten Richtlinien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), die folgende Punkte umfassen:

  • Gute Lesbarkeit: klare Kontraste, ausreichende Schriftgrößen
  • Alternativtexte: Beschreibung von Bildern für Screenreader
  • Navigation: Steuerung per Tastatur möglich
  • Struktur: korrekte Überschriften-Hierarchie (H1–H3)
  • Formulare & Buttons: verständliche Labels, Fehlermeldungen und Fokus-Markierungen

Beispiel: Eine barrierefreie Weinshop-Seite hat klare Kontraste, aussagekräftige Bildbeschreibungen („Flasche Grüner Veltliner 2023“) und funktioniert auch ohne Mausbedienung.

Was regelt das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)?

Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Services, ab 2025 Barrierefreiheit zu gewährleisten. Es gilt für:

  • Websites & Online-Shops
  • Mobile Apps
  • Digitale Buchungssysteme & Kommunikationstools
  • Digitale PDF-Dokumente und Formulare

Die Regelung betrifft Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online anbieten – also auch Weingüter, Tourismusbetriebe und Gastronomiebetriebe mit Webshops oder Buchungssystemen.

Ab wann gilt die Pflicht?

Die Verpflichtung gilt ab 28. Juni 2025 für alle Betriebe, die digitale Dienstleistungen für Konsument:innen anbieten. Es gibt jedoch bestimmte Schwellenwerte und Übergangsregelungen:

  • Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die am Markt aktiv sind und Produkte oder Dienstleistungen online vertreiben.
  • Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro sind teilweise ausgenommen – aber nur, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.
  • Auch Kleinstbetriebe sollten ihre Website prüfen, da Abmahnungen und Reputationsrisiken drohen, wenn digitale Inhalte nicht zugänglich sind.
  • Für Websites, die nach 2025 neu erstellt oder wesentlich geändert werden, gelten die Anforderungen sofort.

Mehr Infos findest du bei der WKO – Barrierefreiheit im Online-Handel und beim Bundeskanzleramt Österreich.

Gilt das auch für Weingüter?

Ja – Weingüter sind betroffen, wenn sie:

  • einen Online-Shop betreiben,
  • digitale Gutscheine verkaufen,
  • Reservierungen oder Verkostungsanmeldungen online anbieten,
  • oder digitale Kommunikation über die Website ermöglichen (z. B. Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung).

Spätestens 2025 müssen diese digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein. Eine Agentur wie die Weinwerbeagentur kann dich dabei unterstützen – von der Analyse bis zur technischen Umsetzung.

Mehr dazu: Warum deine Weingut-Website besser von einer Agentur erstellt werden sollte.

Warum Barrierefreiheit kein Nachteil ist

Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzlich sicher, sondern bieten auch klare Vorteile:

  • Besseres SEO: Klare Strukturen und Alternativtexte verbessern das Google-Ranking.
  • Mehr Reichweite: Auch ältere oder sehschwache Kund:innen profitieren von besserer Lesbarkeit.
  • Besseres Nutzererlebnis: Eine durchdachte Website wirkt professionell und zugänglich.
  • Imagegewinn: Barrierefreiheit zeigt soziale Verantwortung und Qualitätsbewusstsein.
  • Rechtssicherheit: Schutz vor Abmahnungen oder Strafen ab 2025.

Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sie ist ein Qualitätsmerkmal.

Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Mit diesen Tools kannst du selbst prüfen, ob deine Website den Richtlinien entspricht:

Achte besonders auf:

  • Schriftgröße & Kontrast
  • Alternativtexte & Überschriftenstruktur
  • Tastaturbedienung & Formulare
  • Fehlermeldungen & Fokuszustände

Fazit: Gesetzliche Pflicht & digitale Chance

Ab 2025 ist Barrierefreiheit Pflicht – aber auch eine große Chance. Eine barrierefreie Website bedeutet bessere Zugänglichkeit, SEO-Vorteile, mehr Vertrauen und rechtliche Sicherheit. Für Weingüter ist das die Gelegenheit, ihre Marke digital inklusiver und professioneller aufzustellen.

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Hier unser Artikel als Video:

FAQs

Häufige Fragen (FAQ)

Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Österreich?

Alle Anbieter digitaler Produkte und Services, z. B. Websites, Online-Shops und Apps. Auch Weingüter mit Webshop, Buchung oder Gutscheinverkauf sind betroffen.

Ab wann gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit?

Ab Juli 2025. Betriebe sollten jetzt prüfen und schrittweise umsetzen, damit Website und Online-Shop rechtzeitig konform sind.

Gilt das auch für kleine Betriebe oder Ein-Personen-Unternehmen?

Es gibt eng gefasste Ausnahmen, aber sie greifen selten für Websites/Onlineshops. Eine Prüfung lohnt sich – rechtssichere Barrierefreiheit ist meist dennoch erforderlich.

Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites konkret?

Klare Kontraste und Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder, tastaturbedienbare Navigation, saubere Überschriftenstruktur, verständliche Formulare und Screenreader-Kompatibilität (WCAG 2.1).

Welche Normen und Richtlinien sind relevant?

Die WCAG 2.1 als fachlicher Standard und das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) auf Basis des European Accessibility Act (EU 2019/882).

Wie prüfe ich meine Website auf Barrierefreiheit?

Mit Tools wie WAVE, Lighthouse und manuellen Checks (Kontrast, Fokus, Tastatur-Nutzung, Alternativtexte, Formular-Labels). Ein Audit durch Profis empfiehlt sich.

Was sind typische Hürden im Weingut-Shop?

Niedrige Kontraste, unklare Buttons/CTAs, fehlende Alt-Texte bei Flaschenbildern, unbeschriftete Formularfelder, nicht per Tastatur bedienbarer Checkout.

Bringt Barrierefreiheit auch SEO-Vorteile?

Ja. Saubere Struktur, Alt-Texte und klare Semantik verbessern Nutzbarkeit und Sichtbarkeit – hilfreich für barrierefreiheit website österreich als Suchintention.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Kleine Korrekturen ab ~300–600 €, technische Optimierungen ab ~800–1.500 €, Relaunch je nach Umfang ab ~3.000 €. Frühzeitige Planung spart Kosten.

Wie starte ich jetzt am besten?

Ist-Analyse/Audit, Prioritätenliste (Kontraste, Alt-Texte, Formular-Labels), Quick-Wins umsetzen, dann technische Verbesserungen und laufendes Monitoring.

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